Kostenzuschuss zur Behandlung
- Isabella Woldrich
- 23. März
- 1 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich
Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von Ihrer
Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische
Behandlung bekommen können.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf
Hier finden Sie die benötigten Formulare
Die hausärztliche Überweisung ist zwischen der 1. und 2. Sitzung einzuholen. Nach 10 Stunden füllen wir gemeinsam den Antrag für Verlängerung aus. Sie erhalten das Formular bei mir in der Praxis oder können es hier ausdrucken und vorab schon Ihre Daten eintragen.
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